Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, muss ein Verein folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Verein darf keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen und muss auf freiwilliger Basis gegründet sein.
- Der Verein muss sich zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken verpflichten.
- Der Verein muss eine Satzung besitzen, die die Zwecke und die Struktur des Vereins festlegt.
- Der Verein muss einen Vorstand haben, der für die Geschäftsführung und die Entscheidungen des Vereins verantwortlich ist.
- Der Verein muss sich regelmäßig kontrollieren und überwachen lassen, um die Einhaltung der gemeinnützigen Zwecke zu gewährleisten.
- Der Verein muss den Finanzbehörden jährlich eine Steuererklärung und eine Übersicht über seine Einnahmen und Ausgaben vorlegen.